Das Ausbildungszeugnis

Arbeitszeugnisse schreiben und entschlüsseln

Beim Ausbildungszeugnis unterscheidet man - wie bei allen Zeugnisarten - zwischen dem Einfachen Ausbildungszeugnis, das nur Angaben über die Person sowie über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, dies aber vollständig und detailliert enthält, und dem Qualifizierten Ausbildungszeugnis. Dieses letztere enthält auch Aussagen über die Führung und Leistung des Auszubildenden, insbesondere über Lernverhalten und -bereitschaft.

Aber auch hier gilt: Nur auf ausdrückliches Verlangen des Auszubildenden darf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausgestellt werden. Da Stellenbewerbern gegenüber größere Vorbehalte bestehen, wenn das Zeugnis keine Angaben über Leistung und Führung enthält, ist es gängige Praxis, dass der Ausbilder von sich aus ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis erteilt, wenn der Auszubildende dem nicht widerspricht.

Anspruch

Der Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis entsteht mit dem Abschluss bzw. Abbruch der Ausbildung. Um sich rechtzeitig um eine qualifizierte Beschäftigung bewerben zu können, ist auch die Ausstellung eines Vorläufigen oder eines Zwischenzeugnisses möglich.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld