Die Arbeitsbescheinigung ist kein Zeugnis! Um Verwechslung mit (einfachen) Zeugnissen zu vermeiden, hier ihre Definition: Sie ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Art der Tätigkeit, über Beginn, Ende und Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie die Höhe des Arbeitsentgelts.
Die Arbeitsbescheinigung wird auf speziellen Formularen der Bundesanstalt für Arbeit ausgestellt und dient dem Arbeitsamt als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.
Quelle: JOBworld