Bewerbung nachfassen – So bleiben Sie in Erinnerung

Mit dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen haben Sie bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Traumjob gemacht. Doch jetzt beginnt das Warten – und je mehr Ihnen die Stelle am Herzen liegt, desto länger erscheint die Wartezeit. Doch statt untätig zu bleiben, können Sie aktiv werden. Eine der effektivsten Strategien ist das gezielte Nachfassen Ihrer Bewerbung.

Warum ist das Nachfassen Ihrer Bewerbung wichtig?

Personalverantwortliche erhalten oft zahlreiche Bewerbungen und können nicht immer sofort antworten. Falls Sie nach drei bis vier Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, ist es Zeit, nachzufassen. Damit zeigen Sie nicht nur Ihr anhaltendes Interesse an der Position, sondern können sich auch positiv in Erinnerung rufen.

Wie fassen Sie Ihre Bewerbung richtig nach?

  1. Den richtigen Zeitpunkt wählen: Warten Sie mindestens zwei bis vier Wochen nach Ihrer Bewerbung, bevor Sie nachhaken.
  2. Den richtigen Ansprechpartner kontaktieren: Finden Sie heraus, wer für die Bewerbung zuständig ist, und sprechen Sie diese Person direkt an.
  3. Freundlich und professionell formulieren: Ihr Anliegen sollte selbstbewusst, aber nicht aufdringlich wirken. Eine kurze E-Mail oder ein Anruf genügt.
  4. Zusätzlichen Mehrwert bieten: Falls Sie neue relevante Informationen über sich haben (z. B. eine Fortbildung oder ein aktuelles Projekt), können Sie dies in Ihrem Nachfassgespräch oder Ihrer E-Mail erwähnen.

Bewerbung nachfassen nach dem Vorstellungsgespräch

Auch nach einem Vorstellungsgespräch lohnt sich ein Nachfassbrief oder eine Nachfass-E-Mail. In diesem können Sie Ihr Interesse an der Position erneut betonen, auf wichtige Punkte aus dem Gespräch eingehen und eventuelle Bedenken entkräften. Dabei sollten Sie:

  • Das Gespräch kurz zusammenfassen und Ihre Begeisterung hervorheben.
  • Keine Informationen wiederholen, die bereits in Ihrer Bewerbung stehen.
  • Einwände oder offene Fragen aus dem Gespräch positiv aufgreifen.

Ihr Nachfassbrief sollte nicht länger als eine Seite sein. Er dient nicht dazu, das Vorstellungsgespräch nachträglich zu korrigieren, sondern vielmehr dazu, Ihr starkes Interesse und Ihre Qualifikation noch einmal zu unterstreichen.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld