Sozialverhalten gegenüber Externen

Sozialverhalten von Auszubildenden

Hinweis: Da auf eine Beurteilung des Verhaltens gegenüber Externen wird in vielen Zeugnissen verzichtet wird. kann man aus einer fehlenden Beurteilung (Leerstelle) nicht auf Mängel im Verhalten zu Externen schließen.

Sehr gut

Auch ihr Verhalten gegenüber unseren [Aufzählung] war stets vorbildlich.

Unsere Kunden bediente er/sie stets sehr zuvorkommend.

Auch im Publikumsverkehr kam er/sie stets sehr gut zurecht.

Durch sein akkurates und positives Erscheinungsbild trug er/sie stets zu einer überzeugenden Präsentation unseres Hauses in der Öffentlichkeit bei.

Gut

Ebenso ist sein Verhalten gegenüber unseren [Aufzählung] einwandfrei.

Unsere Kunden bediente er/sie sehr zuvorkommend.

Auch im Publikumsverkehr kam er/sie stets gut zurecht.

Durch sein akkurates und positives Erscheinungsbild trug er/sie stets zu einer guten Präsentation unseres Hauses in der Öffentlichkeit bei.

Befriedigend

Herr [Name]/Frau [Name] ...

  • bediente unsere Kunden zuvorkommend.
  • kam auch im Publikumsverkehr gut zurecht.

Ebenso war sein/ihr Verhalten gegenüber unseren [Aufzählung] voll zufriedenstellend.

Durch sein korrektes Erscheinungsbild trug er/sie zu einer guten Präsentation unseres Hauses in der Öffentlichkeit bei.

Ausreichend

Sein/Ihr Verhalten gegenüber [Aufzählung] war zufriedenstellend.

Unsere Kunden bediente er/sie willig.

Vor allem im Publikumsverkehr kam er/sie zu unserer Zufriedenheit zurecht.

Sein/Ihr Erscheinungsbild hat zur Wirkung unseres Hauses gegenüber den Gästen beigetragen.

Mangelhaft

Wir können seinem/ihrem Verhalten gegenüber unseren [Aufzählung] eine insgesamt zufriedenstellende Wirkung nicht versagen.

Unsere Kunden bediente er/sie durchaus willig.

Auch im Publikumsverkehr kam er/sie im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit zurecht.

Er/Sie war stets bestrebt, durch sein Erscheinungsbild zur Präsentation unseres Hauses gegenüber den Gästen beizutragen.

Sozialverhalten von Auszubildenden

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld