Sind Sie schwanger?
Grundsätzlich ist diese Frage nicht erlaubt, da sie gegen das Gleichheitsgebot von Männern und Frauen verstößt. Sie können also eine unwahre Antwort geben, ohne dass Ihnen später Nachteile daraus entstehen dürfen.
Aber aufgepasst: Auch hier gilt der Zusammenhang zur angestrebten Tätigkeit, zum Beispiel, wenn Sie sie wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht ausüben können (Nachtarbeit, schwere körperliche Tätigkeit) oder wenn die Stelle bei bestehender Schwangerschaft objektiv ungeeignet ist (Mannequin).
In diesser Frage dürfen Sie, abgesehen von den Einschränkungen, auch lügen. Sie sollten sich allerdings fragen, ob dies ratsam ist; neben der grundsätzlichen Problematik der Notlügen sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich vielleicht selbst überfordern. Ansonsten antworten Sie höflich und sachlich: "Nein, ich bin nicht schwanger."
Die Frage nach bestehender Schwangerschaft ist, abgesehen von den rechtlich festgelegten Ausnahmen, unzulässig.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.
Quelle: JOBworld