Was sagen Sie zu einem Leistungsgehalt?

Fragen zu vertraglichen Konditionen

Das ist gemeint

Leistungsgehälter, also ein Sockelgehalt und variable (leistungsbezogene) Prämienzahlungen, greifen heutzutage immer mehr Raum, insbesondere bei Fach- und Führungskräften. Ist im Marketing und Verkauf die Provision ein wichtiger variabler Gehaltsbestandteil, so ist es bei Führungskräften der Bonus.

Im Vorstellungsgespräch packt Ihr Interviewer Sie mit dieser Frage bei Ihrem beruflichen Selbstwertgefühl, Ihrem Ehrgeiz und Ihrer Leistungsbereitschaft. Je stärker erfolgsorientiert Sie sich vorher dargestellt haben, umso höher ist die Erwartung, dass Sie Leistungsgehälter als Chance auch für materiellen Erfolg sehen.

So sollten Sie antworten

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie sich vor allem dann unglaubwürdig machen, wenn Sie einerseits eine Führungsaufgabe oder eine Vertriebsposition anstreben, andererseits aber ein Leistungsgehalt ablehnen. Im Gegenteil sollten Sie argumentieren, dass Sie dies als eine weitere persönliche Motivation empfänden. Wie dies nun konkret aussieht, hängt dann allerdings von den beruflichen Zielen und Anreizen ab, die individuell auszuhandeln sind. Die Bemessung der variablen Gehaltsbestandteile kann sich beispielsweise am Geschäftsergebnis der Firma orientieren auf die Bereichs- oder Teamleistung oder das Erzielen bestimmter Umsätze. Oberster Grundsatz ist, dass die Variable an nachvollziehbaren und durch Sie entscheidend beeinflussbaren Größen festgemacht ist.

Zusammengefasst

Diese Frage können Sie erneut nutzen, Ihre Leistungsbereitschaft zu dokumentieren. Als Bewerber für eine Vertriebs- oder Führungsaufgabe sollten Sie die Frage bejahen, um nicht unglaubwürdig zu werden. Achten Sie jedoch darauf, dass erfolgsabhängige Zahlungen an realistischen Zielen, berechenbaren Größen und durch Sie beeinflussbaren Kriterien festgemacht werden.

Fragen zu vertraglichen Konditionen

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld