Wortlaut | Bedeutung |
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Das Arbeitsverhältnis endet zum [Krummer Austrittstermin] in beiderseitigem Einvernehmen. Wir haben uns in gegenseitigem Einvernehmen getrennt. Das Arbeitsverhältnis endete am ... durch einvernehmliche Trennung. |
Die Formulierung "in beiderseitigem Einvernehmen" ist die Standardformulierung für arbeitgeberseitige Kündigung aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen. Darüber hinaus signalisiert ein krummer Austrittstermin immer eine fristlose Kündigung. Beides zusammen lässt auf eine arbeitgeberseitige Kündigung im Streit, wahrscheinlich sogar gerichtlich erstrittene Kündigung schließen. |
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Quelle: JOBworld