In unserer "Vorsicht!"-Liste haben wir so umfassend wie möglich versucht, "Zweifelsfälle" und chiffriert Verbotenes der Zeugnissprache zu decodieren, um ihr Auffinden im Zeugnis zu erleichtern. In aller Regel gilt: Finden sie sich - oder finden sich ähnlich lautende Formulierungen - in einem Zeugnis, sollte ihre Streichung erreicht werden, notfalls unter Einlegen von Rechtsmitteln.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.
Quelle: JOBworld