Auf welchem Weg auch immer: Sobald Sie zur Einigung gekommen sind, stehen Sie in der Pflicht, die Vereinbarungen umzusetzen. Dazu ist zunächst einmal notwendig, das Ergebnis schriftlich festzuhalten und zu unterzeichnen.
Des Weiteren sollten Sie sich schon am Verhandlungstisch darüber einigen, wie die Entscheidungen umgesetzt werden sollen:
Außerdem sollten Sie bereits hier über mögliche Sanktionen entscheiden, wenn Termine, Fristen oder Konditionen nicht eingehalten werden.
Zudem sollten Sie sich vor Augen führen, dass an der Durchführung der Vereinbarungen Menschen beteiligt sind, die nicht an den Verhandlung teilgenommen haben. Dieser Punkt ist wichtiger, als es zunächst scheint: denn Sie müssen entscheiden:
Seien Sie sich bewusst, dass eine ausgehandelte Entscheidung erst dann ein Erfolg ist, wenn sie erfolgreich umgesetzt wurde. Daher empfiehlt es sich, folgende Punkte in die ausgehandelte Vereinbarung aufzunehmen:
Ist nun wirklich alles unter Dach und Fach, dann sollten Sie mit einem guten letzten Eindruck der Verhandlung das Sahnehäubchen aufsetzen. Mit anderen Worten: Sorgen Sie durch positive Reaktionen für eine gute Stimmung am Verhandlungstisch. Reichen Sie Ihren Verhandlungspartnern die Hand und beglückwünschen Sie sich gegenseitig.
Das gilt übrigens grundsätzlich, unabhängig davon, auf welchem Wege das Ergebnis erzielt wurde: also auch dann, wenn Sie erst im Schlichtungsprozess oder im Schiedsverfahren zur Einigung gekommen sind.
Probleme sind dazu da, dass man sie vermeidet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vereinbarten Pläne regelmäßig und häufig überprüfen: Jeder Ausrutscher gefährdet das Gesamtpaket vor allem dann, wenn Sie um größerer Zugeständnisse willen das Erreichen fester Zielvorgaben zugesagt haben.
Treten dennoch Probleme auf, die Sie nicht zu verantworten haben oder die während der Abschlussvereinbarungen nicht absehbar waren, sollten Sie, wie bereits ausgeführt, diese durch "Nachverhandlungen" lösen.
Wie Sie eine Verhandlung erfolgreich abschließen
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Quelle: JOBworld