Die Funktion von Protokollen besteht darin, Ergebnisse und Maßnahmen schriftlich zusammenzufassen und festzuhalten. Im Gegensatz zur mündlichen Zusammenfassung erhöhen sie den Verbindlichkeitscharakter der Verhandlung und legen die Ergebnisse für alle Teilnehmer unwiderruflich fest.
Für ein Protokoll sprechen vier Gründe:
Protokolle sollten sich wie folgt gliedern:
Ergebnisprotokoll:
Enthält den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und abgelehnten Anträge sowie alle Ergebnisse.
Kurzprotokoll:
Enthält zusätzlich den Wortlaut der zu Protokoll gegebenen Redebeiträge und Äußerungen.
Verlaufsprotokoll:
Enthält zusätzlich den Diskussionsverlauf in sinngemäßer Zusammenfassung.
Ausführliches Protokoll:
Enthält zusätzlich die wichtigsten Wortbeiträge in sinngemäßer Zusammenfassung.
Wortprotokoll:
Enthält zusätzlich alle Meinungsäußerungen (qua Stenogramm oder zustimmungspflichtiger Bandaufzeichnung).
Wie Sie eine Verhandlung erfolgreich abschließen
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Quelle: JOBworld