Fort- und Weiterbildungen

Fragen zum beruflichen Werdegang

Welche Fort- und Weiterbildungen haben Sie vorgenommen? - In welchen Bereichen möchten Sie sich in Zukunft noch fortbilden?

Das ist gemeint

Wissensdurst und aktives Bemühen, Kenntnisse und Fähigkeiten stetig auszubauen und zu erweitern ist hier gefragt. Ihr Gesprächspartner will aber ebenso herausfinden, ob Ihre erworbenen Kenntnisse zu der ausgeschriebenen Stelle passen.

Und: Welche künftigen Ziele haben Sie? Sehen Sie den Ausbau Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse als Bereicherung?

So sollten Sie antworten

Sie haben gewonnen, wenn Sie sich als aktiven Menschen beschreiben können, für den seine weitere Qualifizierung nicht notwendiges Übel, sondern inneres Bedürfnis ist. Alles bringt Pluspunkte: Wochenendseminare, Fernkurse, regelmäßige Fachlektüre, innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, Messebesuche ebenso wie Umschulungen und Qualifizierungsprogramme.

Allerdings sind zwei Aspekte für Sie wichtig: Achten Sie darauf, dass die von Ihnen erwähnten Aktivitäten sich nicht allzu weit von den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle entfernen.

Und: Unterlassen Sie es, allzu zeitaufwändige Weiterbildungen anzusprechen - Sie erwecken damit den Verdacht, dass Ihnen nicht genug Zeit bleibt für Ihre beruflichen Aufgaben. Ein Eigentor schießen Sie auch, wenn Sie erwähnen, dass Sie jedes Jahr den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahrgenommen haben.

Sollten Sie ein fachliches Defizit haben, ist es an dieser Stelle klug, wenn Sie es selbst ansprechen: Da Sie nämlich beim Thema sind, können Sie nun konkret darstellen, wie Sie dies auszugleichen trachten. Beziehen Sie also auch diese Frage in Ihre Vorbereitung mit ein.

Zusammengefasst

Präsentieren Sie sich als ein Mensch, der sein Wissen ständig erweitert und der geistig flexibel ist. Insofern stellen eigene Defizite für Sie stets eine Herausforderung dar, sie zu überwinden.

Fragen zum beruflichen Werdegang

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld