Sprach- und EDV-Kenntnisse

Fragen zum beruflichen Werdegang

Wie ist es um Ihre Sprachkenntnisse bestellt? - Verfügen Sie über EDV-Kenntnisse?

Das ist gemeint

Dies sind klassische Zusatzqualifikationen, die heutzutage fast schon "zum täglichen Brot" des Berufsalltags zählen. "Zum guten Ton" im Bereich Fremdsprachen gehört Englisch, eine weitere Fremdsprache gehört, je nach Position, in vielen Unternehmen zum Anforderungsprofil.

Das Gleiche gilt für EDV-Grundkenntnisse, da kaum ein Arbeitsplatz ohne EDV auskommt. Mit seiner Frage möchte Ihr Gesprächspartner wissen, über welche Kenntnisse Sie im Einzelnen verfügen und wie Sie Ihren Wissensstand einschätzen (ausbaufähige Grundlagen, Fortgeschrittene Kenntnisse u. Ä.). Eventuell hat er Ihren Unterlagen auch Defizite entnommen und möchte nun wissen, ob Sie bereit und in der Lage sind, Ihre Kenntnisse auf den geforderten Stand zu bringen.

So sollten Sie antworten

Sie sind gut beraten, wenn Sie sich um stetige Weiterentwicklung Ihrer EDV- und Fremdsprachenkenntnisse bemühen. Für Ihre Antwort ist wichtig, dass Sie nicht von dem abweichen, was aus Ihren Bewerbungsunterlagen hervorgeht.

Einen guten Eindruck hinterlassen Sie, wenn Sie Ihre "guten [Sprache]-Kenntnisse in Wort und Schrift" mit Auslandspraktika oder einem Gastsemester untermauern können. Bleiben Sie unbedingt bei der Wahrheit, weil Ihr Gesprächspartner mit einigen gezielten Fragen sehr schnell herausfindet, ob Sie "aufschneiden".

Entsprechen Ihre Kenntnisse nicht den gewünschten Standard, ist es an dieser Stelle höchste Zeit, dies zuzugeben. Zeigen Sie unbedingt, dass Sie die Bereitschaft und das Selbstvertrauen haben, diese Schwäche in kürzester Zeit zu beheben, etwa durch einen Crashkurs in Ihrer Freizeit vor dem Eintritt in das Unternehmen.

Zusammengefasst

Umschreiben Sie präzise Ihre Kenntnisse. Haben Sie Defizite, dann geben Sie diese offen zu und zeigen Sie Ihren festen Willen, fehlende Kenntnisse umgehend auszugleichen.

Fragen zum beruflichen Werdegang

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld