Noch andere Bewerbungen?

Fragen zum beruflichen Werdegang

Haben Sie sich noch bei anderen Firmen beworben? (Oder:) Haben Sie zurzeit noch andere Bewerbungsverfahren laufen? Gibt es schon konkrete Verhandlungen/Ergebnisse?

Das ist gemeint

Dies ist eine Frage nach Ihrer Motivation, nach der Ernsthaftigkeit Ihres Wechsel-Wunsches. Nehmen Sie die Stellensuche ernst? Sind Ihre Aktivitäten zielgerichtet? Bewerben Sie sich auf alles Mögliche oder setzen Sie Akzente? Und schließlich möchte man einschätzen, ob Ihnen die aktuelle Bewerbung zweitrangig ist oder erste Wahl.

Mit einem Wort: Setzen Sie mit Ihrer Bewerbung alles auf eine Karte oder haben Sie mehrere "Eisen im Feuer"?

So sollten Sie antworten

Grundsätzlich kann es nicht schaden, auch ein wenig über andere Bewerbungsaktivitäten zu erzählen: In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit müssen Sie als Stellensuchender flexibel sein. Schildern Sie also kurz, in welchen Branchen/Bereichen Sie sich beworben haben, aber bringen Sie zugleich zum Ausdruck, dass Sie an der ausgeschriebenen Stelle besonders interessiert sind.

Uninteressant bis gefährlich ist es, die genaue Zahl Ihrer Bewerbungen und die genauen Firmennamen zu nennen. Und absolut tödlich ist es zu erwähnen, dass Sie sich auch bei der Konkurrenz beworben haben. Ebenso fatal ist es, evtl. Absagen und Fehlschläge zu erwähnen.

Bringen Sie mit Ihrer Antwort auf diese Standardfrage "rüber", dass die ausgeschriebene Stelle nicht "zweite Wahl" für Sie ist, und halten Sie Ihre Ausführungen kurz und sachlich. Wenn Sie deutlich machen, dass Sie ein berufliches Ziel haben und sich aktiv dafür einsetzen, können Sie nur gewinnen.

Und: Vermeiden Sie unbedingt, erpresserisch zu wirken, indem Sie Ihre sonstigen Bewerbungen als Druckmittel einsetzen. Im Sinne Ihrer Glaubwürdigkeit heißt dies auch, nur marginal über Ihre übrigen Bewerbungsaktivitäten zu erzählen. Entscheidend ist Ihre Identifikation mit dem gerade jetzt ablaufenden Bewerbungsverfahren.

Fragen zum beruflichen Werdegang

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld